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Rome 2010
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1. Begriff und Aufgaben

Der CIM (Coetus Internationalis Ministrantium) ist eine internationale kirchliche Arbeitsgruppe, die sich für die liturgische Bildung und Spiritualität jener Laien einsetzt, die liturgische Dienste entsprechend der "Institutio Generalis Missalis Romani" Nr. 65-72 (PGRM MRom 2002 Nr. 98-107) und dem Motu Proprio "Ministeria Quaedam" (15. 9. 1972) vollziehen.

Er bietet Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch über die liturgische Ausbildung und Praxis in den verschiedenen Ländern. Er fördert Kontakte und veranstaltet Studientagungen zur Koordinierung und Intensivierung der liturgischen Aus- und Fortbildung. Er wirbt um den Aufbau diözesaner Strukturen und fördert die Vernetzung von Verantwortlichen aus der Ministrantenpastoral der Diözesen.

2. Zusammensetzung

2.1. Aufnahme
Mitglied kann sein je eine Person, die für die Bildungsarbeit der Ministranten auf diözesaner und/oder nationaler Ebene beauftragt ist. Sie muss einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Vorstand stellen. Bedingung für die Aufnahme ist die schriftliche Bestätigung jener Stelle, die für die Beauftragung zuständig ist. Auf Vorschlag des Vorstandes wird die betreffende Person durch die Generalversammlung als Mitglied aufgenommen. Für diese Aufnahme muss die betreffende Person in der Generalversammlung anwesend sein. Vorstandsmitglieder werden nicht als nationale oder diözesane Vertreter gezählt und haben eigenes Stimmrecht. Personen, die ein persönliches Interesse an der Arbeit des CIM haben, können auf Antrag durch den Vorstand als beratende Mitglieder aufgenommen werden.
Der Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen.

2.2. Stimm- und Wahlrecht
Aktives Stimmrecht haben nur Mitglieder nach 2.1. und der Vorstand.
Passives Wahlrecht haben alle Mitglieder nach 2.1. sowie weitere geeignete Personen auch wenn sie nicht anwesend sind.

Jeder Stimmberechtigte darf sich bei Abstimmungen vertreten lassen. Diese Vertretung (Delegation) muss dem Vorstand schriftlich und unterschrieben vor Beginn der Generalversammlung vorgelegt werden. Niemand darf mehr als zwei Stimmen haben.

3. Organe des CIM

3.1. Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium. Die Generalversammlung wählt und entlastet den Vorstand.

3.2. Der Vorstand
Die Generalversammlung wählt den Vorstand.
Er besteht aus dem:
a) Präsidenten
b) Vizepräsidenten
c) Generalsekretär, er leitet das Sekretariat; er hat über jede Verhandlung des Vorstandes und der Generalversammlung ein Protokoll anzufertigen, welches vom Präsidenten und dem Generalsekretär zu unterzeichnen ist. Er händigt die zur Erledigung der Beschlüsse des Vorstandes und der Generalversammlung notwendigen Unterlagen aus. Ihm zur Seite kann ein Sekretär für jede Sprachgruppe stehen.
d) Schatzmeister, er verwaltet die Kasse des CIM, führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben und hat jährlich der Generalversammlung einen mit Unterlagen versehenen Rechenschaftsbericht vorzulegen.
e) 5. Mitglied im Vorstand (Beisitzender).

3.3. Wahl des Vorstandes
Präsident, Vizepräsident, Generalsekretär, Schatzmeister und Beisitzender werden je einzeln gewählt. Bei der Wahl soll der Zusammensetzung des CIM nach Möglichkeit Rechnung getragen werden. Dabei dürfen maximal 2 Mitglieder aus demselben Land kommen.
Gewählt ist, wer mehr als 50 % der abgegebenen Ja-Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltungen gelten als Nein-Stimmen.
Die Sekretäre werden von der Sprachgruppe gewählt.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Die Generalversammlung kann den Vorstand beauftragen, auf geeignete Weise einen Präsidenten zu bestellen.

3.4. Revisoren
Von der Generalversammlung werden jährlich Kassenrevisoren bestimmt, welche den Kassenbestand vor der Generalversammlung kontrollieren/prüfen und der Generalversammlung Bericht über die Kassenprüfung/Kontrolle erstatten.

4. Arbeitsweise

Der CIM tritt in der Regel einmal im Jahr zur Generalversammlung zusammen und wird außerdem einberufen, wenn der Präsident oder der Vorstand dies verlangt, oder wenn 1/3 der Mitglieder es beantragt.

4.1. Beschlussfassung
Beschlüsse der Generalversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Übersteigen die Stimmenthaltungen die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so zählen sie als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

4.2. Statutenänderung
Die Statuten können durch eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Generalversammlung geändert werden.

4.3. Finanzen
a) Die Betriebskosten werden unter anderem durch die Mitgliederbeiträge gedeckt. Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird von der Generalversammlung festgelegt.
b) Nur Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

4.4. Informationspflicht
Der CIM – in der Regel der Präsident – informiert die "Divino Congretatio pro Cultu et Disciplina Sacramentorum" über seine Arbeit.
4.4 wird ersetzt, wenn der CIM im Laienrat aufgenommen wird:
Der CIM – in der Regel der Präsident – informiert den "Päpstlichen Laienrat" über seine Arbeit.

4.5. Auflösung des CIM
Im Falle der Auflösung des CIM soll das vorhandene Vermögen einer internationalen, vom Heiligen Stuhl anerkannten Gesellschaft zu Gute kommen, welche sich um Kinder und Jugendliche in Not kümmert. Die Auflösung kann nur nach Artikel 4.2. erfolgen.
Die Statuten wurden in dieser Form einstimmig auf der Generalversammlung des CIM am 10. September 2008 in Cluj-Napoca (Klausenburg) in Rumänien angenommen.

Die vorherigen Statutenänderungen:
- August 1994 (Altenberg): Änderung der Punkte 2.1; 2.2; 2.3; 2.4; 2.5; 4.3 und 4.5.
- Juli 1998 (Vöcklabruck): Beifügung des Punktes 4.6.