Coetus Internationalis Ministrantium

Mitglied werden

Mitglied kann werden je eine Person, die für die Bildungsarbeit der Ministranten auf diözesaner und/oder nationaler Ebene beauftragt ist. Sie muss einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Vorstand stellen. Bedingung für die Aufnahme ist die schriftliche Bestätigung jener Stelle, die für die Beauftragung zuständig ist. Auf Vorschlag des Vorstandes wird die betreffende Person durch die Generalversammlung als Mitglied aufgenommen. Für diese Aufnahme muss die betreffende Person in der Generalversammlung anwesend sein.

Personen, die ein persönliches Interesse an der Arbeit des CIM haben, können ein Stimmrecht beantragen unter der Bedingung, dass sie mindestens dreimal in fünf Jahren an einer Generalversammlung teilgenommen haben und ein Empfehlungsschreiben von zwei Mitgliedern des C.I.M. vorweisen können. Eine Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder ist für eine Annahme ihres Antrags nötig.

 

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